Der Inhalt ist ohne Gewähr auf Vollständigkeit und ohne Rechtsanpruch.
"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 (AZ 312 O 85/98) "Haftung für Links" hat das Landgericht in Hamburg entschieden, dass durch das Anbringen eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten seien.
Dies kann durch eine ausdrückliche Distanzierung ausgeschlossen werden. Die Heinrich-von-Gagern-Schule stellt hiermit ausdrücklich klar, dass sie keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat und distanziert sich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser gesamten Webpräsenz inkl. aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen."
Die Heinrich-von-Gagern-Schule ist bemüht, das Webangebot stets aktuell und inhaltlich richtig sowie vollständig anzubieten. Dennoch ist das Auftreten von Fehlern nicht völlig auszuschließen.
Die Heinrich-von-Gagern-Schule übernimmt keine Haftung für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen, es sei denn, die Fehler wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig aufgenommen. Dies bezieht sich auf eventuelle Schäden materieller oder ideeller Art Dritter, die durch die Nutzung dieses Webangebotes verursacht wurden.
Alle Inhalte dieser Seite unterliegen dem Urheberrecht. Design, Layout, Script und Quelltext, Grafiken, Bilder, Texte und andere Inhalte sind laut §16 Urheberrechtsgesetz rechtlich geschützt. Die Kopie, Vervielfältigung, Veränderung, Bearbeitung des Quellcodes, Designs, Scripts und Layout ist strengstens untersagt. Sollten Sie beabsichtigen Inhalte dieser Seite zu verwenden, nehmen Sie bitte schriftlich mit uns Kontakt auf. Eine Weiterverarbeitung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Vor der Veröffentlichung von Klassenfotos bzw. Fotos aus dem Unterrichtsgeschehen wurde die Einverständniserklärung aller abgebildeter Personen und deren Erziehungsberechtigten eingeholt. Dabei wurden die betreffenden Personen über die Risiken der Veröffentlichung im Internet aufgeklärt. Die Einverständniserklärung erfolgte schriftlich. Sie kann jederzeit widerrufen werden. Alle veröffentlichten Fotos wurden vorher sorgfältig darauf überprüft, ob die jeweiligen Einverständniserklärungen vorliegen. Sollte trotz aller Sorgfalt ein Foto veröffentlicht worden sein, welches eine Person darstellt, die ihre Einwilligung nicht gab und die der Veröffentlichung widerspricht, bitten wir darum, uns umgehend per Mail zu informieren. Wir werden das Foto unverzüglich entfernen.
Fotos von Versammlungen, Aufzügen (das sind sich fortbewegende Versammlungen) und ähnlichen Vorgängen (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG): Eine solche Veranstaltung erfordert einen kollektiven Willen der Beteiligten, gemeinsam etwas zu tun. Eine zufällige Ansammlung von Personen, z.B. auf dem Schulhof, genügt dieser Anforderung nicht. In Betracht kommen beispielsweise Schulfeste, öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise der Tag der Offenen Tür. Allerdings darf es sich nicht um das Foto eines einzelnen Teilnehmers handeln, sondern das Foto muss einen Eindruck von der Veranstaltung vermitteln. Dann kann es ohne Einwilligung der Teilnehmer veröffentlicht werden.